KfW, BAFA und Sanierungsfahrplan: Alle wesentlichen Förderprogramme für Gebäudesanierung in Deutschland, transparent aufbereitet aus amtlichen Quellen.
Die Förderlandschaft für energetische Gebäudesanierung in Deutschland ist umfangreich. KfW und BAFA stellen verschiedene Programme bereit, die sich in Voraussetzungen, Förderhöhen und Antragswegen unterscheiden. Diese Seite bündelt, was die Behörden selbst veröffentlichen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet zinsgünstige Kredite und direkte Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Mehr erfahrenDas Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung und Anlagentechnik über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Mehr erfahrenDer individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dokumentiert schrittweise Maßnahmen für ein Gebäude. Wer ihn nutzt, kann höhere Förderquoten erreichen.
Mehr erfahrenFür viele Förderprogramme ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Wer diese Fachleute sind und wo man sie findet, erklärt dieser Abschnitt.
Mehr erfahrenSeit 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die wichtigsten Förderstränge unter einem Dach. Die Abwicklung erfolgt je nach Maßnahme entweder über die KfW oder die BAFA.
Für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Neubau eines Effizienzhauses. Kredit bis zu bestimmten Förderhöchstbeträgen plus Tilgungszuschuss. Abgewickelt über die KfW.
Analoges Programm für Gewerbe, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Ebenfalls über die KfW mit vergleichbarem Fördermechanismus.
Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen: Dämmung, Fenster, Türen, Heizungsoptimierung, Heizungstausch. Wird durch die BAFA abgewickelt. Für Heizungsförderung gelten seit 2024 angepasste Konditionen.
Der Heizungstausch hin zu erneuerbaren Energien wird gesondert gefördert. Einkommensabhängige Boni sowie ein Klima-Geschwindigkeitsbonus sind Teil der aktuellen Regelung. Details gelten laut jeweils gültiger Richtlinie.
Bei der KfW gilt das Prinzip: Antrag vor Maßnahme. Der Kredit oder Zuschuss muss beantragt und bewilligt sein, bevor ein Auftrag erteilt wird. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Maßnahmen im Heizungsbereich.
Die Antragstellung erfolgt bei der KfW über die Hausbank oder direkt im KfW-Zuschussportal, je nach Programm. Für BAFA-Maßnahmen nutzt man das BAFA-Onlineportal. Für alle Maßnahmen ab bestimmten Fördersummen ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Förderberechtigt sind in der Regel Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Mieter mit Zustimmung des Eigentümers bei bestimmten Maßnahmen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Gebäude muss den Anforderungen der jeweiligen Programmrichtlinie entsprechen.
Für die BEG-Einzelmaßnahmen gilt: Gebäude muss vor dem 1. Januar 2002 erbaut worden sein oder bestimmte Energieeffizienzklassen aufweisen. Heizungsförderung setzt zusätzlich voraus, dass die alte Heizungsanlage abgebaut wird.
Förderanträge bei der KfW haben nach Bewilligung eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Innerhalb dieser Zeit muss die Maßnahme abgeschlossen und der Verwendungsnachweis eingereicht werden. Die genauen Fristen sind in den jeweiligen Merkblättern der KfW geregelt.
Bei der BAFA gilt: Nach Bewilligung hat der Antragsteller in der Regel 36 Monate, um die Maßnahme abzuschließen und den Verwendungsnachweis einzureichen. Fristverlängerungen sind unter bestimmten Umständen möglich.
Für viele KfW- und BAFA-Programme ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (EEE) zwingend erforderlich. Diese Fachleute planen, begleiten und bestätigen die Sanierungsmaßnahmen. Ohne deren Beteiligung ist keine Förderung möglich.
Die offizielle Expertenliste führt die Deutsche Energie-Agentur (dena) unter energieeffizienz-experten.de. Dort können Gebäudeeigentümer nach PLZ, Fachgebiet und Programmbezug filtern. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein strukturiertes Dokument, das ein Energieberater für ein konkretes Gebäude erstellt. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, um schrittweise zu einem energieeffizienten Gebäude zu gelangen.
Wer bei einer BAFA-geförderten Einzelmaßnahme einen gültigen iSFP vorlegt, erhält einen zusätzlichen iSFP-Bonus auf die Förderquote. Das macht den Fahrplan nicht nur zur Planungshilfe, sondern auch zum finanziell relevanten Dokument.
Der Energieberater erfasst den Ist-Zustand des Gebäudes: Baujahr, Konstruktion, Heizsystem, Fenster und vorhandene Dämmung.
Auf Basis der Bestandsaufnahme werden mehrere Sanierungspakete definiert, von der Einzelmaßnahme bis zur Gesamtsanierung.
Die Maßnahmen werden in einer sinnvollen Reihenfolge angeordnet. Welche Schritte zuerst kommen, hängt von bauphysikalischen und wirtschaftlichen Überlegungen ab.
Der Fahrplan weist aus, welche Förderprogramme für welche Maßnahme infrage kommen. Das erleichtert die Planung der Finanzierung.
Zusätzliche Förderquote bei Einzelmaßnahmen mit gültigem Sanierungsfahrplan.
Diese Seite sammelt und strukturiert Informationen aus den amtlichen Programmbeschreibungen von KfW, BAFA und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wir arbeiten ausschließlich mit veröffentlichten Dokumenten dieser Behörden.
Cazudo Xudito beantragt keine Förderungen, erstellt keine Sanierungsfahrpläne und gibt keine individuelle Beratung. Das Angebot richtet sich an alle, die sich vorab informieren möchten, bevor sie einen Energieberater oder ihre Hausbank aufsuchen.
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