KfW, BAFA, Sanierungsfahrplan und Energieberatung: die vier zentralen Bereiche der deutschen Gebäudeförderung, detailliert aufbereitet.
Die KfW ist eine der größten Förderbanken weltweit und zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimapolitik im Gebäudebereich. Ihre Programme richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Das Programm 261 ist das Hauptprogramm für die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Gefördert werden Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus sowie der Neubau energieeffizienter Gebäude. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Kredit kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Je besser der erreichte Effizienzhaus-Standard, desto höher der Tilgungszuschuss.
Die KfW-Effizienzhausstandards sind definiert nach dem Verhältnis zum gesetzlichen Mindeststandard gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein KfW-Effizienzhaus 55 verbraucht beispielsweise nur 55 Prozent der Energie eines Referenzgebäudes nach GEG.
Für alle KfW-Anträge im Bereich BEG gilt: Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ausnahmen sind in den jeweiligen Programmdetails geregelt.
Kredite werden über die Hausbank des Antragstellers beantragt. Die Hausbank leitet den Antrag an die KfW weiter. Alternativ gibt es für bestimmte Maßnahmen direkte Zuschüsse über das KfW-Zuschussportal ohne Bankeinbindung. Die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Programm und dem erreichten Standard.
KfW-Programme können in bestimmten Grenzen mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Eine Kombination mit BAFA-Einzelmaßnahmenförderung ist für unterschiedliche Maßnahmen am selben Gebäude möglich. Für dieselbe Maßnahme ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Die genauen Kombinationsregeln sind in den Programmmerkblättern beschrieben.
Die BAFA ist zuständig für die Einzelmaßnahmenförderung im Rahmen der BEG. Sie bearbeitet Anträge für Dämmmaßnahmen, Fensteraustausch, Heizungsoptimierung und Heizungstausch.
Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert die BAFA folgende Maßnahmenkategorien: Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Kellerdecken, Austausch von Fenstern und Außentüren, Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Optimierung der Heizungsanlage sowie Heizungstausch auf erneuerbare Energieträger.
Mit der Novellierung des GEG und der Anpassung der BEG-Richtlinien ab 2024 gilt für den Heizungstausch eine neu strukturierte Förderung. Der Grundfördersatz beträgt einen definierten Prozentsatz der förderfähigen Kosten. Hinzu können einkommensabhängige Boni und ein Klima-Geschwindigkeitsbonus kommen, wenn eine funktionierende Heizung vorzeitig ausgetauscht wird.
Der maximale Fördersatz ist nach oben begrenzt und richtet sich nach der Haushaltszugehörigkeit sowie dem Zeitpunkt der Antragstellung. Die jeweils gültigen Prozentsätze sind der aktuellen BEG-Richtlinie zu entnehmen.
Anträge werden ausschließlich online über das BAFA-Kundenportal (meine.bafa.de) gestellt. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss für alle Maßnahmen außer der Heizungsoptimierung eingebunden werden. Nach Bewilligung hat der Antragsteller eine definierte Frist, die Maßnahme abzuschließen und den Verwendungsnachweis hochzuladen.
Förderfähige Kosten sind auf bestimmte Höchstbeträge je Maßnahme und Wohneinheit begrenzt. Montage- und Installationskosten sind in der Regel förderfähig, nicht jedoch Bestandteile ohne direkten Sanierungsbezug.
Der iSFP ist ein staatlich standardisiertes Beratungsdokument, das Schritt für Schritt aufzeigt, wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann. Erstellung und Inhalt sind durch das BMWK-Merkblatt geregelt.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingeführt, um die schrittweise Sanierung zu strukturieren. Viele Hauseigentümer sanieren nicht in einem Zug, sondern über Jahre hinweg. Der iSFP stellt sicher, dass einzelne Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und die spätere Gesamtsanierung nicht durch frühere Entscheidungen verbaut wird.
Erstellt wird der iSFP von einem zugelassenen Energieberater. Die Erstellung selbst kann über die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gefördert werden. Der Bericht wird dem Eigentümer ausgehändigt und gilt für eine bestimmte Gültigkeitsdauer.
Wer bei der Beantragung von BAFA-Einzelmaßnahmen einen gültigen iSFP vorlegen kann, erhält einen Zusatzbonus auf die Förderquote. Dieser Bonus gilt für jede Einzelmaßnahme, die im Fahrplan enthalten ist. Die genaue Höhe richtet sich nach der aktuellen BEG-EM-Richtlinie.
Ein vollständiger iSFP umfasst: Beschreibung des Gebäudebestands mit energetischer Bewertung, Ziel-Effizienzklasse nach vollständiger Umsetzung, mindestens zwei Sanierungsvarianten als Pakete, Hinweise zu Fördermöglichkeiten je Paket sowie Empfehlungen zur sinnvollen Umsetzungsreihenfolge. Das Dokument wird im standardisierten Format der BMWK-Vorlage erstellt.
Ohne zugelassenen Energieeffizienz-Experten keine KfW-Förderung für Effizienzhäuser und keine BAFA-Förderung für die meisten Einzelmaßnahmen. Die Rolle dieser Fachleute ist zentral.
Energieberater analysieren den energetischen Zustand eines Gebäudes und berechnen den Primärenergiebedarf. Sie erstellen den iSFP, beantragen Förderungen im Namen des Eigentümers und bestätigen nach Abschluss die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen (Bestätigung nach Durchführung, BnD).
Für die KfW-Förderung ist die Bestätigung durch den Experten sowohl vor als auch nach der Maßnahme erforderlich. Diese Bestätigungen sind Teil der Antragsunterlagen.
Die Zulassung als Energieeffizienz-Experte (EEE) erfordert eine anerkannte Grundqualifikation in einem einschlägigen Beruf (Architekt, Ingenieur, Handwerksmeister) sowie eine spezifische Weiterbildung im Bereich Gebäudeenergieberatung.
Die Experten müssen sich regelmäßig fortbilden, um in der dena-Expertenliste eingetragen zu bleiben. Es gibt verschiedene Kategorien: für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude, für Baudenkmale und für Energieaudit-DIN EN 16247.
Die offizielle Suche läuft über die Expertenliste auf energieeffizienz-experten.de, betrieben von der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Auftrag des Bundesministeriums. Die Suche erlaubt Filterung nach Postleitzahl, Bundesland und Fachgebiet.
Zusätzlich können Verbraucherzentralen bei der Suche nach regionalen Experten helfen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bietet unter bestimmten Voraussetzungen geförderte Vor-Ort-Beratungen an.
Die Kosten für eine Energieberatung variieren je nach Gebäudegröße, Aufwand und Region. Für die Erstellung eines iSFP bei Wohngebäuden kann die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) der BAFA einen Zuschuss zu den Beratungskosten gewähren.
Der Zuschuss ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und von der Gebäudegröße abhängig. Auch die Verbraucherzentralen-Energieberatung kann in Teilen gefördert sein. Details sind dem BAFA-Programm EBW zu entnehmen.